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Ein Kind während der Schwangerschaft, Geburt oder in der ersten Zeit nach der Geburt zu verlieren ist für alle etwas Unfassbares.

Trauer, Ohnmacht und Schmerz breiten sich aus. Den Weg zurück in den Alltag zu finden kann oft schwierig sein. Dazu kommt, dass jeder Mensch, jede Frau, jeder Mann anders mit Trauer umgeht und Trauer Zeit braucht. Dies ist auch ganz normal.

 

Wir begleiten Sie in der Zeit vor einem Verlust, in der Zeit des Abschiednehmens und in der Zeit der Neuorientierung. Natürlich dürfen Sie sich auch bei uns melden, wenn der Verlust schon einige Zeit her ist. Ebenfalls sind wir auch für Sie da, wenn die Schwangerschaft ganz früh bereits wieder geendet hat.

 

Uns ist es wichtig, Sie auch in dieser Zeit einfühlsam und individuell begleiten zu können.

Wir stehen auch in engem Austausch mit der Fachstelle Kindsverlust.ch und können Ihnen bei Bedarf auch weitere Fachpersonen vermitteln.

Leistungen Krankenkasse:

Bei einer Betreuung durch eine Hebamme nach einer Fehlgeburt vor der 13. Schwangerschaftswoche werden die Leistungen über Franchise und Selbstbehalt bei der Krankenkasse abgerechnet.

Seit dem 1.7.19 sind explizit 10 Hausbesuche nach einer Fehlgeburt (Geburt vor der 23. Schwangerschaftswoche) durch die Hebamme im KLV (Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) festgehalten.

Nach der 24. Schwangerschaftwoche hat jede Frau hat in den ersten 56 Tagen nach der Geburt Anrecht auf Hausbesuche einer Hebamme, unabhängig davon, ob ihr Kind lebt oder nicht. Dies sind je nach Situation und Vorgeschichte 10-16 Hausbesuche.

Kathrin Peter

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